Familienrecht

Ich bin seit 2004 als Rechtsanwalt mit meiner in Kanzlei in Riegelsberg/Saar niedergelassen. Der Schwerpunkt meiner Anwaltstätigkeit lag von Anfang an im Bereich des Familienrechts, seit Januar 2012 bin ich Fachanwalt für Familienrecht.

Bedenken Sie, dass Sie im Trennungs- oder Scheidungsfall einen starken Partner an Ihrer Seite benötigen, der mit aller Entschiedenheit und der entsprechenden Fachkenntnis ausschliesslich Ihre Interessen durchsetzt. Dies wird Ihnen erfahrungsgemäß nur mit einem Rechtsanwalt gelingen, der im Bereich des Familienrechts spezialisiert ist, und das 1×1 des familienrechtlichen Verfahrens sicher beherrscht.

Ich vertrete Sie gerne in Scheidungsverfahren, unterhaltsrechtlichen Streitigkeiten, bei umgangs- u. sorgerechtlichen Verfahren, Adoptions-und Nachlasssachen, sowie Streitigkeiten mit dem Jugendamt. Meine Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Durchsetzung güterrechtlicher Ansprüche im Scheidungsfall (Zugewinnausgleich und vorzeitiger Zugewinnausgleich) sowie auf Gewaltschutzverfahren und die Frage der effektiven rechtlichen Abwehr von Übergriffen durch Ehegatten oder Lebensgefährten. Auch die Fragen der Teilung des ehelichen Hausrats und der weiteren Nutzung bzw. Verwertung der Ehewohnung oder des ehelichen Hausanwesens gehören zu meinen Aufgabengebieten.

Auch in Fragen um die Vermögensnachfolge im Erbfall, erbrechtlichen Streitigkeiten, bsp.weise der Durchsetzung des Erb- oder Pflichtteils, bin ich gerne für Sie da. Nicht zuletzt gehören zu meiner Tätigkeiten auch Fragen der Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche außerhalb des ehelichen Güterrechts. Gerne können Sie mich daher für jedwede Rechtsproblematik beanspruchen, die im Zusammenhang mit der Familie oder dem nichtehelichen Lebenspartner auftritt.

Zunehmend wird durch das rechtssuchende Publikum auch erkannt, dass Vorsorge besser ist als Nachsorge. Ich berate Sie daher auch gerne in Fragen ehevertraglicher Gestaltungsmöglichkeiten entweder bei Eheschließung oder beabsichtigter Trennung. Ebenfalls berate ich erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Eheschließung oder der Scheidung bzw. bei der Neuverheiratung. Hier stellt sich nicht selten die Frage, wie der neue Ehepartner erbrechtlich am besten abgesichert werden kann, oder aber wie ein Abkömmling nach Möglichkeit von der Erbfolge ausgeschlossen werden kann.

Auch rechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialämtern wegen durch diesen ausgelegten Entgelten für Pflegheimunterbringung der eigenen Eltern gehören im weitesten Sinne zur Frage vorsorgender Gestaltung. Nicht selten lässt sich der Rückgriff des Sozialhilfeträgers durch vorsorgende Gestaltungen vor dem Pflegefall vermeiden. Gerne bin ich für Sie auch diesbezüglich tätig, egal, ob “das Kind bereits im Brunnen liegt”, oder der Vorsorgefall angesprochen ist.

Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme !