An der Unterhaltsfront gibt es für den Jahresanfang eine kurze Atempause. Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden zunächst nicht geändert. Dies bedeutet auf der Bedarfsseite zunächst keine Änderungen beim Erwachsenenunterhalt (Ehegattenunterhalt bei Trennung / nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt) und beim Kindesunterhalt.
Der Pressereferent des OLG Düsseldorf hat hierzu am 12.12.2011 folgende Meldung herausgegeben:
“Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.”