“Auf und davon” bzw. “Goodbye Deutschland”

Der BGH hat sich in einem Beschluss vom 16.03.2011 erneut zu den Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von Deutschland nach Frankreich) geäußert. Der BGH führt aus, dass die Motive des getrennt lebenden Elternteils, mit seinem Kind auswandern zu wollen, grundsätzlich nicht zur Überprüfung des Familiengerichts stehen. Nach dem BGH begegnet der Wunsch nach Auswanderung eines … weiterlesen