Keine Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2012

An der Unterhaltsfront gibt es für den Jahresanfang eine kurze Atempause. Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden zunächst nicht geändert. Dies bedeutet auf der Bedarfsseite zunächst keine Änderungen beim Erwachsenenunterhalt (Ehegattenunterhalt bei Trennung / nachehelicher Unterhalt, Elternunterhalt) und beim Kindesunterhalt. Der Pressereferent des OLG Düsseldorf hat hierzu am 12.12.2011 folgende Meldung herausgegeben: “Für das Jahr … weiterlesen