Nachträgliche Befristung beim Altersunterhalt

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs  hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen ein zwischen den geschiedenen Ehegatten zu einem früheren Zeitpunkt, beispielsweise bei der Ehescheidung, vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt bzw. zeitlich befristet werden kann (Az. XII ZR 157/09). Der Senat hat entschieden, dass die nach altem Recht vorgesehene … weiterlesen